Der 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe hat die landesrechtliche Mietpreisbegrenzung in Berlin für unzulässig erklärt. Das Bündnis gegen Verdrängung und Mietenwahnsinn rief deshalb zur Lärmdemo auf.

Der 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe hat die landesrechtliche Mietpreisbegrenzung in Berlin für unzulässig erklärt. Das Bündnis gegen Verdrängung und Mietenwahnsinn rief deshalb zur Lärmdemo auf.