Der Internationale Genossenschaftstag wird seit 1923 am ersten Samstag im Juli gefeiert. In diesem Jahr ist darüber hinaus besonders zu feiern, dass die Vereinten Nationen das Jahr 2025 zum Internationalen Jahr der Genossenschaften ausgerufen haben. Unter dem Motto „Cooperatives Build a Better World“ wird die Bedeutung von Genossenschaften weltweit gewürdigt und darüber nachgedacht wie sie ihre Rolle bei der Bewältigung globaler Herausforderungen stärken können. Wohnungsgenossenschaften widmen sich dem Grundbedürfnis der Menschen nach einem sicheren und bezahlbaren Zuhause. Einkaufsgenossenschaften ermöglichen ihren Mitgliedern günstige Lebensmittelversorgung. Bekannt sind Genossenschaftsbanken, Winzergenossenschaften und auf dem Land lesen wir oft von Raiffeisen. Scop-Ti (Société Coopérative Ouvrière Provençale de Thés et Infusions) ist eine 2014 gegründete Arbeiterkooperative zur Teeherstellung im südfranzösischen Gémenos. Es sei auf Energiegenossenschaften und Verbraucher-Erzeugergenossenschaften verwiesen.
Genossenschaften können also sehr vielfältig auf wirtschaftliche Belange zugeschnitten werden. In einer Sache sich sie sich jedoch immer gleich: Genossenschaften zeichnen sich durch basisdemokratische Entscheidungsstrukturen und wirtschaftliche Partizipation bzw. Förderung ihrer Mitglieder aus. Im Gegensatz zum Prinzip der Profitmaximierung anderer Wirtschaftsunternehmen, ist das zentrale Leitmotiv die Nutzenmaximierung bei der Bereitstellung von wirtschaftlichen Erzeugnissen oder öffentlicher Daseinsvorsorge.
sieben Grundsätze einer Genossenschaft beschreibt der internationale Genossenschaftsverband ICA:
- Freiwillige und offene Mitgliedschaft,
- demokratische Mitgliederkontrolle,
- ökonomische Partizipation der Mitglieder,
- Autonomie und Unabhängigkeit,
- Ausbildung, Fortbildung und Information,
- Kooperation mit anderen Genossenschaften,
- Vorsorge für die Gemeinschaft.
In der Regel ist die Generalversammlung das oberste Entscheidungsorgan der Genossenschaft, bei der alle anwesenden Mitglieder mit gleichem Stimmrecht an den Abstimmungen und Wahlen teilnehmen. Bei mitgliederstarken Genossenschaften tritt eine Vertreterversammlung an ihre Stelle. Im Normalfall wählt die Mitgliederversammlung den Aufsichtsrat per Direktwahl, dessen Mitglieder die Interessen aller Genossen gegenüber dem Vorstand zu vertreten haben. Falls der Vorstand nicht per Direktwahl von der Generalversammlung gewählt wird, ist der Aufsichtsrat für dessen Bestellung zuständig.
Wer weiter stöbert, stößt unweigerlich auf die Namen Hermann Schulze-Delitzsch und Friedrich Wilhelm Raiffeisen, zwei wichtige Genossenschaftspioniere. Doch ist das Konzept noch älter. Was einer allein nicht schafft, das erreichen viele zusammen – dieses Kooperationsprinzip kannte man schon im Altertum, etwa bei Handwerkern im Alten Ägypten, Vereinen zur Begräbnissicherung im antiken Griechenland, Berufsverbänden (Collegien) im Alten Rom oder in der babylonischen Landwirtschaft. Auf deutschem Boden reichen die Anfänge der genossenschaftlichen Zusammenschlüsse zurück bis zur gemeinsamen Viehhaltung und Weidebewirtschaftung germanischer Sippenverbände. Von ihnen lässt sich die Entwicklung des Kooperationsprinzips über Haubergs-, Gehöfer- und Markgenossenschaften sowie die ab dem 8. bzw. 11. Jahrhundert entstehenden Gilden und Zünfte der Kaufleute und Handwerker bis in das Mittelalter weiter verfolgen. (Quelle: https://genostory.de/vormoderne-genossenschaften-20)
Unter dieser Adresse könnt ihr noch vielfältig weiter recherchieren. Ebenso im Buch von Gisela Notz Genossenschaften oder in den Veröffentlichungen von Elisabeth Voß.
Neugierig machen möchte ich euch abschließend noch auf die Namen Mondragon und Cecosesola.
Und zu guter Letzt sei auch an die Geschichte erinnert, wie unsere Hausgemeinschaft „Hinterm Regenbogen“ in die Wohnungsbaugenossenschaft SelbstBau e.G. eintreten konnte: https://regenbogenfabrik40.blog/2021/06/23/als-wir-die-hausgemeinschaft-hinterm-regenbogen/
Es ist Sommer, die Tage sind lang, ihr habt viel Zeit zum lesen 🙂
chz
